1.) Die Ausganssituation:
Der Landkreis Schwandorf hat sich wirtschaftlich gesehen sehr gut entwickelt und seinen landwirtschaftlich geprägten Lebensraum bewahrt. Durch die Öffnung des Wirtschaftsraums Osten ergeben sich wachsende Zukunftsperspektiven. Naut und Landwirtschaft prägen den Raum.
Eine Entwicklung des ländlichen Raumes ist ohne die zentrale Rolle der Landwirtschaft nicht denkbar. Die zukunftsaufgabe, der sich der Landkreis Schwandorf stellen muß, liegt in der integrierten Entwicklung des ländlichen Raumes, wobei sich alle an dieser Entwicklung arbeitenden Gruppen, sowohl Bürger, Gemeinden, Behörden und Planer gemeinsam Konzepte entwickeln und umsetzen. Die Grundlage bietet die Vision einer multifunktionalen Landwirtschaft.
Unter dem Begriff "Multifunktionalität" sind folgende 6 Funktionen, die die Landwirtschaft im ländlichen Raum erfüllt, zusammengefasst:
- Die Produktionsfunktion: Die Erzeugung von gesunden Lebensmitteln und speziellen Rohstoffen für die Energieerzeugung bzw. die Industrie steht im Vordergrund.
- Die Dienstleistungsfunktion: Aufgrund der technischen Ausstattung sowie des Know-how werden Dienstleistungen außerhalb der direkten Landwirtschaft erbracht, z. B. Landschaftspflege, Bauernmärkte, Urlaub auf den Bauernhof usw.
- Die Ökofunktion: Eine Sicherung der natürlichen Ressourcen und der Artenvielfalt durch die ordnungsgemäße Bewirtschaftung der flächen auf der Basis der guten fachlichen Praxis.
- Die Ausgleichsfunktion: durch die Pflege und Erhalt der vielgestaltigen Kulturlandschaft im Landkreis Schwandorf schafft die Landwirtschaft einen Ausgleich zu den Ballungsräumen und bietet eine attraktive Erholungslandschaft für die einheimische Bevölkrungaber auch für den Tourismus.
- Die Standortfunktion: Die Landwirtschaft ist ein wichtiger Wirtschaftsfaktor im ländlichen Raum.
- Die Wertefunktion: Die Landwirtschaft leistet einen wichtigen Beitrag zum Werte- und Sozialgefügeder Gesellschaft im ländlichen Raum. Durch die Pflege von Brauchtum und Kultur bewahrt regionalspezifische Traditionen.
Ein eigenständiges, den örtlichen Bedingungen angepasstes politisches Handeln auf Landkreisebene muß die in München. Berlin und Brüssel bestimmte Agrarpolitik ergänzen. Nur so kann sich unser ländlicher Raum entwickeln. Die Mobilisierung der Kräfte im ländlichen Raum ist eine zentrale Grundlage für alle Bemühungen um eine nachhaltige Entwicklung im Sinne der Agenda 21.
Verbraucherschutz und eine regionale Wertschöpfung bei den landwirtschaftlichen Produkten und der Vermarktung sind wichtige Ansatzpunkte für konkrete Maßnahmen.
In zahlreichen Veranstaltungen mit einer aktiven Beteiligung der Landkreisbürger und -bürgerinnen wurde eine genaue Zielvorstellung entwickelt, die sowohl eine Verbesserung und Sicherung des Einkommensverhältnisse und Existenzchancen der einzelnen Landwirte, aber auch den Schutz der Verbraucher enthält, sowie die Sicherung von Lebensqualität und den Erhalt der abwechslungsreichen Kulturwirtschaft in unserem Landkreis.
Zu beachten ist allerdings dabei, daß 44% der Landkreisfläche Wald ist. Die forstwirtschaftlich genutzte Fläche (65.000 ha) ist wesentlich größer als die landwirtschaftliche Nutzfläche (59.000 ha).
Die Forstwirtschaft hat einen großen Anteil am einkommen und der Arbeit in der Landwirtschaft.
Die Forstwirtschaft hat primär die nachhaltige Nutz- Wertholzerzeugung als Ziel und versucht dies durch Begrünung und Erziehung standortgemäßer, gesunder und leistungsfähiger Bestände erfolgreich zu erreichen.
Zusätzlich erfüllt der Wald aber noch eine andere wichtige Funktionen für die Allgemeinheit wie den Schutz des Wasserhaushalts, als Boden- und Immissionsschutzwald, als einen Lebensraum zahlreicher Pflanzen- und Tierarten sowie als ein bedeutendes Element für das Landschaftsbild. Ein standortgemäßer Wald erfüllt alle diese Anforderungen.
Entscheidend dafür ist das Bewußtsein, daß das eigene Verhalten sich direkt auf unsere Umwelt bzw. auf die Zielvorstellungen auswirkt. Jeder einzelne übt durch sein Verhalten ebenso Einfluß aus, wie durch seine Mitwirkung im kommunalen Geschehen. Die Ziel- vorstellungen müßen daher richtungsweisend für alle beteiligten sein und sich auf ihr Verhalten auswirken.
2.) Ziele und Erläuterungen:
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